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rheinklarHauswartung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzhalter: finale Inhalte vor dem Launch durch eine Schweizer Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der rheinklar GmbH (Hauswartung, Facility & Property Services) gegenüber Geschäftskunden, insbesondere Immobilienverwaltungen, in Basel und der Nordwestschweiz.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines Service-Abos oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Standardlaufzeit beträgt zwölf Monate mit Kündigungsfrist von drei Monaten auf Quartalsende.

Leistungen & SLA

Der konkrete Leistungsumfang, die Reaktionszeiten (Standard 48h, dringend 24h, akut 4h) sowie der Pikettdienst (24/7) werden im jeweiligen Service-Abo schriftlich festgehalten.

Vergütung

Die Vergütung erfolgt als Monatspauschale gemäss vereinbartem Paket. Zusatzleistungen werden zu den im Service-Abo festgelegten Stundensätzen abgerechnet (Standard CHF 75–95 / Stunde, Pikett CHF 120–180 / Stunde).

Gerichtsstand

Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel.